AGB - Regelwerk für die House of LAN
vom 19. Januar 2015§1 | Jeder Teilnehmer, der an den "House of LANs" teilnimmt, verpflichtet sich durch seine Anmeldung zur
Kenntnisnahme
und zur Einhaltung der nun folgenden Regeln, die einen reibungslosen Ablauf der Lanparty garantieren sollen.
Durch
seine Anmeldung nimmt der Teilnehmer außerdem in Kauf, bei Nichtbeachtung eines oder mehrerer Paragraphen, von
der
Veranstaltung verwiesen werden zu können - ohne eine Rückerstattung ihres Eintritts zu bekommen. Das Recht
hierzu
haben allein die zuständigen House of LAN-Organisatoren. Die MainOrgas bzw. der Veranstalter haben das
Hausrecht!
Mit dem betreten des Veranstaltungsortes werden die AGB rechtsverbindlich akzeptiert! Beim Verweis von der LAN erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. |
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§1a | Jeder Teilnehmer hat Sorge zu Tragen, dass die Daten im System von Netorga wahrheitsgemäß ausgefüllt sind. Änderungen können über Netorga erfolgen. Teilnehmer mit unzureichenden Daten können von der Gästeliste gelöscht werden! |
§1b | Diese Veranstaltung ist nicht Gewinn orientiert. Mit dem Unkostenbeitrag der Teilnehmer sollen ausschließlich die Unkosten die Entstehen (Miete, Strom, Tische, Technik usw.) gedeckt werden. Eventueller Überschuss wird für die darauf folgende LAN verwertet bzw. in Investitionen. |
§2 | Die Altersbedingung, die zur Teilnahme an der House of LAN berechtigt, ist das vollendete 18. Lebensjahr. Das Mindestalter zur Teilnahme beträgt 18 Jahre. Jeder Teilnehmer hat seinen Personalausweis mitzuführen, um sein Alter zu dokumentieren. Ohne einen gültigen Ausweis kann leider keine Teilnahme gestattet werden. Der Personalausweis ist bei der Anmeldung vorzulegen. |
§3 | Die Teilnahme an der House of LAN erfolgt komplett auf eigene Gefahr. Im Einzelnen bedeutet dies, dass der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann für Schäden, die an mitgebrachter Hardware, an mitgebrachter Software oder aufgrund von Diebstahl oder Verlust entstehen. Dies beinhaltet auch Schäden, die aufgrund von Viren oder ähnlichem auftreten können. Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten. |
§4 | Jeder Teilnehmer der House of LAN beteiligt sich zur Deckung der Unkosten mit einem Betrag (siehe Fakten zur LAN), der an der Abendkasse mehr betragen kann. Wer zurücktreten muss aus welchen Gründen auch immer muss dies bis zu 14 Kalendertage vor dem Beginn der LAN per Mail tun. Nur dann besteht ein Anspruch auf Rückzahlung!! Siehe Kontakt. |
§4.1 | Wer durch ein Unvorhergesehenes Ereignis nicht zu LAN erscheinen kann, kann auf Antrag seinen Beitrag zurück erhalten! Unvorhergesehene Ereignisse sind z. B. schwere Krankheit/Unfall o.ä. Der Gast hat dies auf Verlangen schriftlich zu belegen. Die Bewilligung liegt allein im Ermessen des Veranstalters! |
§5 | Es erfolgt nach der Anmeldung ein Eintrag in der Gästeliste auf der Webseite der House of LAN. Es wird sowohl der Nickname als auch der aktuelle Status gelistet und per Klick auf den Nickname besteht die Möglichkeit dem Teilnehmer eine Nachricht zu schicken. |
§6 | Jeder Teilnehmer ist für die Konfiguration seiner Hard- und Software ware selbst verantwortlich. |
§7 | Unter einer Grundvoraussetzung an Hardware versteht die Organisation einen vorkonfigurierten Rechner, der über eine Netzwerkkarte verfügt. Zum Anschluss an das Netzwerk benötigt jeder Teilnehmer ein Cat5(oder besser)-Kabel mit RJ45 Stecker von ausreichender Länge (>10 Meter). Jeder Teilnehmer ist darüber hinaus zur Bereitstellung so vieler Mehrfachsteckdosen angehalten, wie der Teilnehmer benötigt, um alle von ihm benötigten Stecker auf einen Stecker zu bündeln. Wir stellen legendlich 1-2 Schuko-Dosen pro Tischreihe (bis max. 16A Last). |
§8 | In der Halle herrscht allgemeines Lautsprecherverbot. Lautsprecherverbot wird nur in besonderen Fällen aufgehoben, jedoch ist in diesem Fall die Lautstärke niedrig zu halten. |
§9 | Die Organisation ist dankbar für jeden Server, der mitgebracht wird. Server sollten im Server-HQ platziert werden. Die Server laufen Tag und Nacht, d. h. für sie gilt kein Ausschaltgebot (§8). Die Software der Server wird vom Besitzer selbst konfiguriert, jedoch wird großer Betrieb im HQ nicht gern gesehen. Server können auch File-Server sein. FTP bitte vor dem MS Netzwerk bevorzugen! Jeder Betreiber ist selbst für die Daten auf seinem Server verantwortlich! |
§11 | Das Mitbringen, das Benutzen, das Kopieren auf fremde oder eigene Datenträger oder das bloße Vertreiben von illegaler Software (dazu gehört sowohl Raubkopien bzw. Unizensierte Software jeglicher Art) ist auf den House of LAN nicht erlaubt. Jeder ist für sich selbst verantwortlich. Das Aufspielen, vertreiben und anbieten von solchem Material auf einen unserer Server kann zum sofortigen Rauswurf führen! |
§12 | Aufzeichnungen und Auswertungen des Netzwerkverkehrs sind erlaubt, dürfen aber ohne vorheriger Abstimmung mit der Orga-Leitung nicht veröffentlicht werden bzw. Medienanstalten oder Behörden zugängig gemacht werden. |
§13 | Ein Teilnehmer, der die Funktionalität des Netzwerkes in irgendeiner Weise stört oder beeinträchtigt, kann
von
der House of LAN verwiesen. Hierzu zählt auch zu hoher und unnötiger Datentransfer über das Netzwerk
(persönliche
Anmerkung: Die House of LAN ist eine LAN-Party, aber das Netzwerk ist in erster Linie zum Spielen
gedacht). Nehmt immer Rücksicht auf die anderen. |
§13.1 | Das Einbringen eigener Switches oder anderer Netzwerkgeräte mit Ausnahme des PCs ist nicht gestattet. Ausnahmen dieser Regelung ausschließlich nach Absprache mit dem Orgateam. |
§14 | Jeder Rechner, der mit dem Netzwerk verbunden wird, erhält eine IP und die Angabe weiterer Dienste. Keinem Teilnehmer ist es erlaubt, einen DHCP Server auf eigenen Maschinen einzurichten / zu betreiben. |
§15 | Der Verzehr von mitgebrachten Speisen oder Getränken ist auf der House of LAN grundsätzlich erlaubt. In dem Haus gibt es einen Verein der für die Verpflegung zuständig sein wird. Wir werden auch grillen, wenn möglich und das Pizza und Gaststätten Angebot gibt es eventl. über das Intranet. Weiteres wird es sicher auch geben. Näheres in der FAQ oder den Infos. Für das leibliche Wohl wird also gesorgt sein. |
§16 | Jeder Teilnehmer verpflichtet sich selbstverständlich auch zur Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland. Hierbei sei besonders der Artikel bezüglich Drogenkonsum in den Vordergrund zu stellen. Wer auf
der
House of LAN Drogen konsumiert, wird der Polizei übergeben. Alkohol und Rauchen (außerhalb) ist erlaubt.
Jedoch wer
es mit dem Alkohol übertreibt, fliegt raus. Denn denkt daran, dies ist eine LAN-party.
Rauchen ist in der Halle VERBOTEN! Das Haus verfügt über Rauchmelder die autom. die Feuerwehr informieren! Sollte es dazu kommen wird der Verursacher zur Kasse gebeten! |
§16.1 | Insbesondere sind auch die Gesetze zum Schutze der Jugend (JSchG) sowie das Grundgesetz erwähnt (GG) |
§16.2 | Kurz- und Langwaffen, Messer oder andere Waffenähnliche Gegenstände sind auf der House of LAN NICHT willkommen - bitte zu Hause lassen. |
§17 | Besucher sind auf der Lanparty zwar erlaubt, jedoch haben sie keinen Anspruch auf Teilnahme an den Contests, auch nicht mit fremden Rechnern außer an den speziell dafür aufgestellten Contests. Besuchszeit ist von 9-20Uhr! Es kann ein Entgelt für den Besuch der Veranstaltung erhoben werden. |
§18 | Schäden an fremdem Eigentum sind unverzüglich dem Besitzer oder, falls dieser nicht auffindbar ist, der Organisation zu melden. Für Schäden an dem Haus und deren Inventar haftet der Verursacher (bzw. seine Versicherung). Alle Schäden sind unverzüglich und umgehend bei der Organisation zu melden. Das Auslösen des Rauchmelders zählt hier dazu! |
§19 | Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen nicht gültig sein, so hat das keine Auswirkung auf die Gültigkeit der anderen Bedingungen. |
§20 | Auf der House of LAN werden Turniere ausgespielt. Die Regeln der Turniere sind verbindlich. Sollten diese gebrochen werden, kann das zur Disqualifikation des Turnieren führen. |
§21 | Es ist allen Medienanstalten verboten, ohne ausdrückliche Genehmigung der House of LAN Organisatoren, im oder vor dem Haus zu filmen oder anderweitig die Veranstaltung dokumentarisch festzuhalten. Es gilt das Hausrecht. |
§22 | Nach erfolgreicher Überweisung oder allg. vorheriger Bezahlung kann sich jeder einen Sitzplatz sichern. Damit hat er einen festen Platz auf der LAN. Sollte jemand keinen Sitzplatz haben müssen wir schauen was der Platz noch zulässt und dann Nottische aufstellen. Es hat aber dann niemand das Recht auf einen Sitzplatz !!!! Ebenso wenig auf einen Netzwerk Port oder Strom !! |
§23 | Die Daten in der Anmeldung sind mit bestem Gewissen auszufüllen. Nur so kann ein einwandfreier Einlass gewährt sein. Als Hinweis: Das LAN Passwort ist das Passwort im LAN und das andere braucht ihr zum einloggen bei www.Netorga.de |
§24 | Den Anweisungen des Veranstalters bezüglich der Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für die Vergabe der IP-Adressen! |
§25 | Jeder Teilnehmer ist für den Platz mit der Ihm bei Beginn der Session zugewiesenen Nummer selbst verantwortlich! Kosten, die durch Verunreinigungen der Tische, Stühle, des Bodens oder anderer Einrichtungsgegenstände entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt! Es werden ausreichend Mülleimer zur Verfügung stehen! |
§26 | Die Option Abendkasse steht erst ca. 1 Wochen vor dem Event zur Verfügung. Davor kann nur per Vorkasse gezahlt werden. Wer per Abendkasse zahlen möchte soll sich bitte anmelden und kann sich dann 1 Wochen vorher bei der Lanparty Kontakt E-Mail Adresse melden und sich Freischalten lassen! |
§27 | Jeder Gast erklärt sich einverstanden dass Foto und Videoaufnahmen von seiner Person erstellt und verwertet werden. Insbesondere stimmt der Gast zu, dass der Veranstalter diese Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung an Dritte zur Verfügung stellen darf. Der Veranstalter ist alleinig berechtigt Personen/Firmen zu berechtigen Foto und Videoaufnahmen zu erstellen. |
§28 | Es gelten die Allgemeinen Turnierregeln als Verbindlich. Jeder Gast akzeptiert diese genauso wie die Turnierregeln mit der Anmeldung zum Turnier. |
§28.1 | Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen dass kein Anspruch auf Turnierpreise besteht wenn zur Siegerehrung nicht erscheint. Stellvertreter sind bitte vorher anzumelden um Missverständnissen vorzubeugen. |
§29 | Sollte eine der Regeln ungültig sein oder werden, so bleibt der Rest davon unberührt. |
§30 | Weitere Regeln sind vorbehalten und können vor Ort noch geändert oder ergänzt werden. |