AGB/ATB Umfragen

AGB/ATB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Allgemeine Teilnahmebedingungen

Die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltern der Lan-Party. Mit dem Abschicken der Anmeldung bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln rechtsverbindlich akzeptiert.

Vielen Dank für eurer Verständnis !

 

§1 Ziel der Veranstaltung

 

Die Veranstaltung dient dem Zweck, eine größere Anzahl von Spielern zusammen zu bringen und über ein Netzwerk Spiele und Turniere auszutragen. Dabei steht der Spaß im Vordergrund. Darum sollte sich jeder Teilnehmer um einen reibungslosen Ablauf der Lan-Party bemühen.

 

 

§2 Bezahlung und Warteliste

Jeder Gast hat sich im Vorfeld der Veranstaltung anzumelden. Alle persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.

Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.

Bis zur Überweisung (spätestens bis eine Woche vor der Lan-Party) des Unkostenbeitrags von 17 EUR ist noch kein Platz reserviert. Erst nach Bezahlung erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Der festgesetzte Teilnahmebetrag ist im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Die Entrichtung muss durch den Gast belegbar sein. Angemeldete Gäste haben die Möglichkeit an der Abendkasse den Teilnahmebeitrag zu entrichten. Dieser kann jedoch höher sein, als der im Vorfeld zu entrichtende Beitrag.

 

 

§3 Teilnahme minderjähriger Personen

 

Alle Gäste und Besucher müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, um an der Party teilnehmen zu können.

Für die Teilnahme Minderjähriger kann keine Verantwortung übernommen werden, deswegen werden stichprobenartig Ausweiskontrollen durchgeführt. Einer Überprüfung des Ausweises durch den Veranstalter muss Zustimmung erteilt werden.

 

 

§4 Pflichten des Veranstalters

 

Der Veranstalter hat die Pflicht allen angemeldeten Gästen einen Sitzplatz mit einem Netzwerkanschluss sowie einer Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat er die Pflicht ein adäquates Computernetzwerk zu errichten. Störungen technischer Art sollen vom Veranstalter schnellstmöglich, nach bestem Vermögen behoben werden. Eine Betriebsgarantie kann nicht gegeben werden.

Weiterhin verpflichtet sich der Veranstalter nach besten Wissen und Gewissen über die Veranstaltung zu informieren. Das wird im Wesentlichen über die Webseite gesehen.

 

 

§5 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

 

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet.

Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom Teilnehmer zu tragen.

 

 

§6 Rücktritt durch den Teilnehmer

 

Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten Überweisungsschluss überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche Reservierungen, können bis zum festgesetzten Abmeldeschluss von 7 Tagen vor der Veranstaltung schriftlich (z. B. per Email, Fax etc.) rückgängig gemacht werden. Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet sich nicht fristgerecht bis eine Woche vor der Lan-Party ab, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung einzubehalten.

 

 

§7 Haftung der Teilnehmer

 

Jeder Besucher und Gast der Veranstaltung hat für seinen Besitz und sein Handeln Sorge zu tragen. Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.

Jeder Teilnehmer haftet für selbst mitgebrachte Gegenstände (Computer, Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet er Schadensersatz.

 

 

§8 Nutzung von Software

 

Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter bereitgestellte Dateien.

 

 

§9 Allgemeines Verhalten

 

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten.

Die Lan-Party ist öffentlich und für Besucher frei zugänglich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Räumlichkeiten der Veranstaltung zu regulieren. Der Zutritt kann vom Veranstalter untersagt werden, wenn dieser es ausdrücklich erklärt. Er hat das Hausrecht und behält sich dessen Umsetzung vor. Haustiere jeglicher Art sind auf der Lan-Party nicht gestattet.

 

 

§10 Verhalten im Netzwerk

 

Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind nur auf Weisung gestattet.

Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.

Zu vermeiden ist auch zu hoher und unnötiger Datentransfer über das Netzwerk (Dies ist eine LAN-Party, das Netzwerk ist hauptsächlich zum Spielen gedacht).

 

 

§11 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks

 

Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel (Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern, Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt. Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B. durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.

Der Veranstalter ist dankbar für jeden Server, der mitgebracht wird. Aus organisatorischen Gründen sind diese aber vorher per Mail an die Organisation anzumelden.

 

 

§12 Rauschmittel

 

Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken während der Veranstaltung ist generell nicht untersagt. Alkohol ist dabei in vernünftigen Maßen zu genießen. Ausfällige angetrunkene Gäste oder Besucher können für den Zeitraum der Alkoholisierung oder sogar komplett von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

Rauchen ist nur außerhalb der Halle und an einer dafür vorgesehenen Stelle erlaubt. Diese Raucherinsel wird während der Veranstaltung gekennzeichnet werden.

Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt.

Es gelten gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland!

 

 

§13 Gesundheitliche Schäden

 

Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

 

§14 Turniere und Preisvergabe

Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.

 

 

§15 Abfall

 

Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h. sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.

 

 

§16 Haftung durch den Veranstalter

 

Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.

Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik. 

 

 

§17 Änderungen der AGBs/ATBs

 

Sollte der Veranstalter Änderungen an den Regeln vornehmen müssen, werden alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten diese nicht mit den neuen Regelungen einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch der Teilnahmebetrag zurück erstattet.

 

 

§18 Gültigkeit der AGBs/ATBs

 

Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren und gelten uneingeschränkt für den gesamten Bereich der Veranstaltung.

Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann den Verweis von der Veranstaltung und unter Umständen eine Anzeige zur Folge haben.

Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.

 

 

Das LANCity-LE TEAM


powered by NetOrga.de