Allgemeine Geschäftsbedingungen/Allgemeine Teilnahmebedingungen
Die folgenden Bedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen dem
Teilnehmer und den Veranstaltern der Lan-Party. Mit dem Abschicken der Anmeldung
bzw. dem Betreten der Räumlichkeiten werden diese Regeln rechtsverbindlich
akzeptiert.
Vielen Dank für eurer Verständnis !
§1 Ziel der Veranstaltung
Die Veranstaltung dient dem Zweck, eine größere Anzahl von Spielern zusammen
zu bringen und über ein Netzwerk Spiele und Turniere auszutragen. Dabei steht
der Spaß im Vordergrund. Darum sollte sich jeder Teilnehmer um einen
reibungslosen Ablauf der Lan-Party bemühen.
§2 Bezahlung und Warteliste
Jeder Gast hat sich im Vorfeld der Veranstaltung anzumelden. Alle
persönlichen Angaben sind wahrheitsgemäß auszufüllen.
Mit der Anmeldung ist ein Eintrag auf der Teilnehmerliste verbunden.
Bis zur Überweisung (spätestens bis eine Woche vor der Lan-Party) des
Unkostenbeitrags von 17 EUR ist noch kein Platz reserviert. Erst nach Bezahlung
erhält man den Status "Bezahlt" und hat Anspruch auf einen Sitzplatz. Der
festgesetzte Teilnahmebetrag ist im Vorfeld der Veranstaltung zu entrichten. Die
Entrichtung muss durch den Gast belegbar sein. Angemeldete Gäste haben die
Möglichkeit an der Abendkasse den Teilnahmebeitrag zu entrichten. Dieser kann
jedoch höher sein, als der im Vorfeld zu entrichtende Beitrag.
§3 Teilnahme minderjähriger Personen
Alle Gäste und Besucher müssen das 18. Lebensjahr erreicht haben, um an der
Party teilnehmen zu können.
Für die Teilnahme Minderjähriger kann keine Verantwortung übernommen werden,
deswegen werden stichprobenartig Ausweiskontrollen durchgeführt. Einer
Überprüfung des Ausweises durch den Veranstalter muss Zustimmung erteilt werden.
§4 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter hat die Pflicht allen angemeldeten Gästen einen Sitzplatz
mit einem Netzwerkanschluss sowie einer Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz
zur Verfügung zu stellen. Weiterhin hat er die Pflicht ein adäquates
Computernetzwerk zu errichten. Störungen technischer Art sollen vom Veranstalter
schnellstmöglich, nach bestem Vermögen behoben werden. Eine Betriebsgarantie
kann nicht gegeben werden.
Weiterhin verpflichtet sich der Veranstalter nach besten Wissen und Gewissen
über die Veranstaltung zu informieren. Das wird im Wesentlichen über die
Webseite gesehen.
§5 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer
Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen, die ein stattfinden der Veranstaltung
unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall
werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet.
Der Veranstalter kann Teilnehmer vor und während der Veranstaltung
ausschließen, wenn die Durchführung der Veranstaltung trotz Mahnung des
entsprechenden Teilnehmers nachhaltig gestört wird. Jeglicher Anspruch auf
Rückerstattung und Entschädigung erlischt hierdurch. Gegebenenfalls für den
Veranstalter entstehende Kosten, durch den Ausschluss des Teilnehmers, sind vom
Teilnehmer zu tragen.
§6 Rücktritt durch den Teilnehmer
Nur Teilnehmer, die uns den Eintritt bis zum festgesetzten
Überweisungsschluss überwiesen haben, bekommen einen Platz reserviert. Jegliche
Reservierungen, können bis zum festgesetzten Abmeldeschluss von 7 Tagen vor der
Veranstaltung schriftlich (z. B. per Email, Fax etc.) rückgängig gemacht werden.
Der Rücktritt gilt als anerkannt, wenn seitens des Veranstalters eine
Bestätigung des Rücktritts erfolgt. Nur dann besteht Rückerstattungsrecht auf
den gezahlten Eintritt. Erscheint ein Teilnehmer nicht zur Party oder meldet
sich nicht fristgerecht bis eine Woche vor der Lan-Party ab, behält sich der
Veranstalter das Recht vor, den bezahlten Unkostenbeitrag zur Kostendeckung
einzubehalten.
§7 Haftung der Teilnehmer
Jeder Besucher und Gast der Veranstaltung hat für seinen Besitz und sein
Handeln Sorge zu tragen. Falls es zur Sachbeschädigung durch einen Teilnehmer im
Bereich der Veranstaltung kommt, dabei seien sowohl das Inventar des
Veranstaltungsortes als auch eingebrachte Sachen der Veranstalter, Sponsoren und
Teilnehmer genannt, haftet der Verursacher unbeschränkt und in voller Höhe und
kann sofort von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dabei erlöschen
jegliche Rückerstattungsansprüche des Verursachers.
Jeder Teilnehmer haftet für selbst mitgebrachte Gegenstände (Computer,
Zubehör, Kleidung ...). Bei Abhandenkommen (Diebstahl) oder Beschädigung von
Eigentum eines Teilnehmers übernimmt der Veranstalter weder Haftung noch leistet
er Schadensersatz.
§8 Nutzung von Software
Jeglicher Einsatz und Besitz nicht lizenzierter Software ist verboten, es
gelten die gesetzlichen Grundlagen in vollem Umfang. Der Veranstalter spricht
sich davon frei, für die Daten auf den von Teilnehmern mitgebrachten
Datenträgern (Festplatten, Zip-Drives, Disketten, CDs etc.) verantwortlich zu
sein. Gleiches gilt für im Netzwerk transferierte, nicht vom Veranstalter
bereitgestellte Dateien.
§9 Allgemeines Verhalten
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu gesitteten Verhalten. Falls ein
Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden sollte, so geschieht dies
nur im Interesse der anderen Teilnehmer. Jegliche Versuche einen reibungslosen
Ablauf der Veranstaltung zu be-, verhindern werden mit sofortigem Ausschluss
geahndet. Unfug ist zu unterlassen, körperliche Auseinandersetzungen sind
strengstens untersagt. Den Weisungen des Veranstalters, sowie durch den
Veranstalter legitimierten Personen ist Folge zu leisten.
Die Lan-Party ist öffentlich und für Besucher frei zugänglich. Der
Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Räumlichkeiten der
Veranstaltung zu regulieren. Der Zutritt kann vom Veranstalter untersagt werden,
wenn dieser es ausdrücklich erklärt. Er hat das Hausrecht und behält sich dessen
Umsetzung vor. Haustiere jeglicher Art sind auf der Lan-Party nicht gestattet.
§10 Verhalten im Netzwerk
Jegliche Versuche, andere Teilnehmer, Game-/Fileserver oder andere
Netzdienste zu stören, sind strengstens untersagt und werden mit einem Verweis
von der Veranstaltung bestraft. Es ist ausschließlich die vom Veranstalter
zugeteilte Netzwerkkonfiguration zu verwenden. Abweichungen oder Änderungen sind
nur auf Weisung gestattet.
Absichtliche Störungen des Netzwerkbetriebs werden mit sofortigem Ausschluss
ohne Rückerstattung der Anmeldegebühr geahndet.
Zu vermeiden ist auch zu hoher und unnötiger Datentransfer über das Netzwerk
(Dies ist eine LAN-Party, das Netzwerk ist hauptsächlich zum Spielen gedacht).
§11 Mitgebrachte Gebrauchsgegenstände / Veränderung des Netzwerks
Der Veranstalter stellt einen Raum, einen Netzwerkzugang sowie Server zur
Verfügung. Anderes Equipment (Computer mit Netzwerkkarte, RJ45 Netzwerkkabel
(Twisted Pair), etc.) sind vom Teilnehmer mitzubringen. Das Benutzen von
Lautsprechern ist untersagt. Es besteht Kopfhörerpflicht. Das Mitbringen von
überflüssiger Hardware (Drucker, Scanner etc.) sowie anderer
Gebrauchsgegenstände wie Toastern, Mikrowellen, Backofen, Wasserkochern,
Lavalampen, Verstärkern oder Video-Projektoren o.ä. sind aus Platz-, Strom- und
Sicherheitsgründen nur nach Absprache mit den Veranstaltern erlaubt.
Eigenmächtige Veränderungen am Netzwerk (das Einbringen von Erweiterungen, z.B.
durch Hubs etc.) ist ohne Absprache mit dem Veranstalter nicht gestattet.
Der Veranstalter ist dankbar für jeden Server, der mitgebracht wird. Aus
organisatorischen Gründen sind diese aber vorher per Mail an die Organisation
anzumelden.
§12 Rauschmittel
Das Mitbringen und Trinken von alkoholischen Getränken während der
Veranstaltung ist generell nicht untersagt. Alkohol ist dabei in vernünftigen
Maßen zu genießen. Ausfällige angetrunkene Gäste oder Besucher können für den
Zeitraum der Alkoholisierung oder sogar komplett von der Veranstaltung
ausgeschlossen werden.
Rauchen ist nur außerhalb der Halle und an einer dafür vorgesehenen Stelle
erlaubt. Diese Raucherinsel wird während der Veranstaltung gekennzeichnet
werden.
Drogenkonsum jeglicher Art ist strengstens untersagt.
Es gelten gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland!
§13 Gesundheitliche Schäden
Die für Videospiele geltenden Sicherheits- und Warnhinweise gelten
ausnahmslos. Für gesundheitliche Schäden wird keine Haftung übernommen.
§14 Turniere und Preisvergabe
Jeder Turnierteilnehmer ist verpflichtet die vor dem Turnier bekannt
gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei
Verstößen die Turnierteilnahmeberechtigung zu widerrufen. Teilnahme und
Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
§15 Abfall
Anfallender Müll ist in die vorgesehenen Behältnisse zu befördern. Jeder
Teilnehmer hat seinen Platz so zu verlassen, wie er aufgefunden wurde, d. h.
sauber und ordentlich. Der Veranstalter wird sich bemühen, Möglichkeiten zur
Müllentsorgung und -trennung anzubieten, weist die Teilnehmer jedoch an, den
selbst verursachten Abfall auch selbst zu entsorgen.
§16 Haftung durch den Veranstalter
Die Veranstalter können bei Sach- und Personenschäden nicht zur Verantwortung
gezogen werden. Sie sind außerdem nicht haftbar für die Daten, in dessen Besitz
ein Teilnehmer steht oder für den Datentransfer zwischen den Teilnehmern im
Netzwerk. Der Veranstalter übernimmt ebenso keine Haftung für Schäden, die an
der Soft- oder Hardware des Rechners durch eventuelle Viren, das Aufspielen von
Programmen, Umkonfiguration des Betriebssystems, etc. entstehen.
Der Veranstalter haftet auch nicht für durch 3. bereitgestellte Technik.
§17 Änderungen der AGBs/ATBs
Sollte der Veranstalter Änderungen an den Regeln vornehmen müssen, werden
alle angemeldeten Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Sollten
diese nicht mit den neuen Regelungen einverstanden sein, wird ihnen auf Wunsch
der Teilnahmebetrag zurück erstattet.
§18 Gültigkeit der AGBs/ATBs
Die hier aufgeführten Regeln sind ausnahmslos zu akzeptieren und gelten
uneingeschränkt für den gesamten Bereich der Veranstaltung.
Sollte es der Verlauf der Vorbereitung und/oder der Veranstaltung notwendig
machen, so behält sich der Veranstalter eine Änderung vor. Eine Missachtung kann
den Verweis von der Veranstaltung und unter Umständen eine Anzeige zur Folge
haben.
Sollte einer der hier aufgeführten Punkte durch bestimmte Umstände seine
Gültigkeit verlieren, so gelten trotzdem weiterhin alle anderen Punkte.
Das LANCity-LE TEAM
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